Zwei Kieferorthopäden und eine Physiotherapeutin bilden das Expertenteam rund um Zahnspangen - Kiefergelenk - Körper.
Nach fast 15 jähriger Erfahrung als Kieferorthopäde in einer Gemeinschaftspraxis in Mattighofen habe ich gemeinsam mit meiner Frau eine Spezialpraxis für Zahnregulierung, Kieferorthopädie und Kiefergelenkstherapie in Seekirchen eröffnet.
Seit Jänner 2021 freuen wir uns über die Mitarbeit von Frau Dr. Helga Reischl.
Funktion und Ästhetik bedingen sich gegenseitig. Nur korrekt angeordnete Zähne ermöglichen:
Ziel ist die Herstellung eines harmonischen Zusammenspiels zwischen Zähnen, Muskulatur und Gelenken.
Eine erfolgreiche Behandlung ist kein Zufall!
Die Ausbildung ist nur das ABC um arbeiten zu können. Richtig behandeln lernt man erst durch jahrelanges Anwenden des Erlernten in der Praxis und dem damit verbundenen Sammeln von Erfahrungen. In Kombination mit Offenheit für neue Therapieformen und laufenden Fort- und Weiterbildungen sichert Ihnen dies eine Therapie auf dem neuesten Stand der Wissenschaft.
Entscheidend für ein perfektes Ergebnis ist letztlich der Anspruch des Behandlers an sich selbst.
Dieser ist, wie Sie feststellen werden, bei uns sehr hoch!
Unser Ziel ist es, nicht nur Zähne mit einer Vielzahl verschiedenster Zahnspangen in perfekter Art und Weise zu bewegen, sondern auch die Zusammenhänge und Funktionsketten des menschlichen Körpers in die Fallplanung miteinzubeziehen und zu beachten.
Seit über 10 Jahren arbeiten wir interdisziplinär mit verschiedenen Berufsgruppen wie Zahnärzten, HNO Ärzten, Neurologen, Ärzten für Allgemeinmedizin, Physiotherapeuten, Logopäden, Psychologen und Psychotherapeuten,… zusammen, um für unsere Patienten das individuell beste Ergebnis zu erzielen.
Der Vorteil der engen Zusammenarbeit zwischen Kieferorthopäden und Physiotherapeutin in unserer Praxis besteht in der offenen Kommunikation und dem regen Austausch über den Behandlungsplan und die erzielten Behandlungsfortschritte.
Wir sehen den Menschen in seiner Gesamtheit.
Kieferorthopädie und Zahnregulierung schafft:
Leistungsspektrum:
Generell ist eine erste Kontrolle im Alter von ca. 6 Jahren zu empfehlen, wenn die Milchzähne noch vollzählig vorhanden sind bzw. die Schneidezähne wechseln.
Gerne können Sie meinen Rat auch vor dem 6. Lebensjahr einholen, wenn Unklarheiten bestehen oder Fragen vorliegen.
Das frühe Erkennen von ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen, falscher Zungenposition, eingeschränkter Nasenatmung sowie von Fehlgewohnheiten (Habits) steht hier im Vordergrund.
In diesem Alter lässt sich das Wachstum der Kiefer sehr gut in die erwünschte Richtung steuern. Dies erfolgt meist mit abnehmbaren Zahnspangen. Hier werden zum Beispiel zu schmale Oberkiefer gedehnt (Kreuzbissbeseitigung), zu kurze Unterkiefer nach vorne entwickelt (Beseitigung eines vergrößerten Überbisses) oder zu stark wachsende Unterkiefer im Wachstum gehemmt bzw. zu schwach wachsende Oberkiefer gefördert (Korrektur eines verkehrten Überbisses).
Entscheidend für den Beginn einer Behandlung ist die Reife des Kindes, da der Erfolg einer solchen Behandlung wesentlich vom Einhalten der Tragezeit der verwendeten abnehmbaren Zahnspange abhängt.
Auch eine falsche Zungenposition oder Fehlgewohnheiten lassen sich in diesem Alter mit abnehmbaren myofunktionellen Geräten oft in Kombination mit Logopädie erfolgreich therapieren.
Sollte ein Milchzahn frühzeitig verloren gehen, empfiehlt sich das Einsetzen eines Platzhalters, der den Raum für den erst später nachkommenden, bleibenden Zahn freihält.
Liegen ausschließlich Zahnfehlstellungen vor beginnen wir eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel erst im bleibenden Gebiss.
In diesem Alter sind sowohl Zahn als auch Kieferregulierungen möglich.
Die Behandlung erfolgt je nach Schweregrad mit festsitzenden oder nahezu unsichtbaren Spangen.
Mit Hilfe dieser Spangen werden entweder nur die Zähne gerade gerichtet, das Ineinanderbeißen der Zähne verbessert, verlagerte Zähne eingereiht oder bei Bedarf der Oberkiefer erweitert oder der Unterkiefer nach vorne entwickelt.
Je nach Fehlstellung stehen meist mehrere zielführende Wege zur Auswahl.
Welche Form der Behandlung ob sichtbar oder nahezu unsichtbar mit kleinen Metall- oder weißen Keramikbrackets wird in einer gemeinsamen Besprechung nach Auswertung der vorher aufgenommenen Befunde festgelegt.
Mit durchsichtigen Schienen wird nach der Behandlung dafür gesorgt, dass sich später am Ergebnis nichts mehr ändert.
Schöne, gerade Zähne ermöglichen ein befreites Lächeln.
Die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen ist das ganze Leben lang möglich.
Hier stehen je nach Fehlstellung festsitzende oder nahezu unsichtbare Spangen zur Verfügung.
Eine Behandlung mit festsitzenden Zahnspangen ist entweder mit kleinen Metallbrackets oder zahnfarbenen Keramikbrackets , welche kaum sichtbar sind, möglich.
Schwere Kieferfehlstellungen, bei denen die Funktion und das Gesichtsprofil beeinträchtigt sind, lassen sich aufgrund des nicht mehr vorhandenen Wachstums mit einer kombinierten kieferorthopädischen/kieferchirurgischen Therapie lösen.
Durch das Aufrichten gekippter Zähne für eine prothetische Versorgung mit Kronen und Brücken oder als Vorbereitung für ein Implantat schaffen wir die Voraussetzung für eine optimale Versorgung durch Ihren Zahnarzt.
Musste ein Zahn gezogen werden, ist häufig ein kieferorthopädischer Lückenschluss die Therapie der Wahl.
Zahnwanderungen durch eine Parodontitis können nach erfolgreicher Therapie dieser Entzündung durch Ihren Zahnarzt mittels einer Zahnspange wieder korrigiert werden.
Am Ende der Behandlung erfolgt die Stabilisierung des Ergebnisses durch ein individuell gebogenes Drähtchen, das an der Innenseite der Zähne befestigt wird oder mit durchsichtigen Schienen.
Der Wahlarzttarif für eine Behandlung im Wechselgebiß vor dem 11. Lebensjahr liegt in der Regel zwischen 1.600.- bis 2.700.- €. Der Wahlarzttarif für eine festsitzende Zahnspange für Patienten im Alter zwischen 11 und 18 Jahren liegt zwischen 5.500.- bis 6.700.- €. Diese Kosten werden auf die Dauer der Behandlung aufgeteilt.
Die Kostenerstattung durch die Krankenkasse im Falle einer IOTN 4 oder 5 Klassifizierung erfolgt in Höhe von 80% des Kassentarifs. Die Kostenerstattung im Fall von IOTN 1- 3 hängt von der jeweiligen Krankenkasse und den aktuell gewährten Bezuschussungen ab. Über diese werden Sie bei uns informiert.
Für Erwachsene gelten, abhängig vom Schweregrad der Fehlstellung und der gewählten Therapieform unterschiedliche Regeln der Rückerstattung, je nach Versicherungsträger, welche wir Ihnen gerne beim Erstgespräch erläutern.
Das Team der Kieferwerkstatt ist derzeit komplett!
Eine Initiativbewerbung können Sie jederzeit an
info@kieferwerkstatt.at schicken.
Sehr gerne können Sie ihre Unterlagen auch persönlich bei uns abgeben.
Terminvereinbarung unter
Tel.: 06212 - 30714
E-Mail:
info@kieferwerkstatt.at
oder benutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir freuen uns auf ein unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen!